Angebot

Mutter-Kind-Pass Beratung

(Kassenleistung)

Im Rahmen des Mutter-Kind-Passes ist zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns möglich. Hier nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen, Fragen und Sorgen rund um die Schwangerschaft und Geburt.

Nutzen Sie schon in der Schwangerschaft unsere fachliche Unterstützung!

Hebammensprechstunde 

Unabhängig von der Schwangerschaftswoche bieten wir Ihnen ganzheitliche Beratung und Begleitung vom Beginn der Schwangerschaft an. So haben Sie in dieser oftmals schwierigen Zeit voller Unklarheiten stets einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Sorgen und Fragen.

Wir unterstützen Sie bei allgemeinen Fragen zur Schwangerschaft sowie bei Themen wie Geburtsvorbereitung, Vorbeugung und Behandlung von Schwangerschaftsbeschwerden, Wahl des Geburtsortes, Sport, Ernährung und viele weitere.

NEU ab 2023 – Ab der 32. SSW wird von der Krankenkasse eine Hebammensprechstunde rückerstattet.

Nachsorge im Wochenbett

(Kassenleistung)

Das Wochenbett ist die Zeit der ersten acht Wochen nach der Geburt. Es dient dazu, sich von der Schwangerschaft und Geburt zu erholen und sich an die neue Situation mit einem Baby zu gewöhnen.

Während dieser Zeit können Sie eine Betreuung bei uns erhalten. Die  Krankenkasse übernimmt – unabhängig vom Entlassungstag – mindestens 6  Termine in den ersten 8 Wochen nach der Geburt bzw. 12 Wochen nach Kaiserschnitt / Frühgeburt / Zwillingen. Nähere Infos dazu finden Sie weiter unten („Wahlhebammen Information“).

Die Nachsorge gestalten wir individuell nach Ihren Bedürfnissen je nachdem welche Fragen und Unklarheiten in der ersten Zeit mit Ihrem Baby aufkommen.

Wir unterstützen Sie mit sanften Übungen zur Rückbildung der Gebärmutter, Behandlung und Pflege von Geburtsverletzungen, Ernährung und Pflege des Säuglings, Versorgung des Nabels,  und zahlreiche weitere Punkte. 

Stillberatung

Bei Fragen rund ums Stillen und der Ernährung des Babys stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Themen können sein: Zuviel Milch, zu wenig Milch, Milchstau, Schmerzen in der Brust, buntes Stillen, Milch sammeln und aufbewahren, Abstillen, Formulanahrung, Beikost u.v.m.

Wahlhebammen Information

 JEDE Frau hat Anspruch auf Hebammen-Betreuung – in der Schwangerschaft und im Wochenbett, unabhängig vom Entlassungstag.

Die Krankenkasse erstattet in der Schwangerschaft einen Hausbesuch/Ordinationstermin ab der 32. SSW und mindestens 6 weitere Hausbesuche/Ordinationstermine nach der Entlassung aus dem Krankenhaus bis zur achten Woche nach Geburt bzw. zwölften Woche nach Kaiserschnitt / Frühgeburt / Mehrlingen. Außerdem werden im Rahmen der Betreuung 5 Telefonberatungen erstattet.

Bei einer Wahlhebamme tragen Sie sie Kosten selbst und können diese bei der Krankenkasse einreichen. Rückerstattet werden 80% des jeweiligen Kassentarifs.

Beispiel: Sie bezahlen € 50,- für einen Ordinationstermin. Der Kassentarif beträgt € 30,-. Sie bekommen bis zu € 24,- rückerstattet.

Für andere Leistungen der Hebamme wie: Zusatzbehandlungen (Akupunktur, Lasertherapie, Moxa, Taping, Narbenbehandlung, Craniosacraltherapie), Kurse etc. erfolgt keine Rückerstattung durch die Krankenkasse (nicht im Tarif enthalten).

Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen:

  • pro  Hausbesuch: € 46,-
  • pro gefahrenem Kilometer: € 0,42
  • pro Ordinationstermin: € 30,-
  • pro telemedizinischer Beratung: € 30,-
  • pro Telefonberatung: € 10,-
  • Sonn- und Feiertagszuschlag: € 5,30
  • Materialpauschale für das Wochenbett nach Entlassung aus dem Krankenhaus: € 4,95 / nach ambulanter Geburt € 9,90

„Die einfühlsame und professionelle Betreuung meiner Hebamme stärkte und begleitete mich als junge Mutter mit meinen Unsicherheiten und anfänglichen Startschwierigkeiten in eine lange und intensive Stillzeit welche mich und meine Tochter zeitlebens verbinden wird. Danke!“

Kathrin

Agnes Müller

„Der Sturm wird immer stärker. Das macht nichts. Ich auch!“

– Pippi Langstrumpf

Alexandra Hechl-Walch

Hebammen Schwaz

Ganzheitliche Betreuung rund um die Geburt